Er sei dann aber nicht dazu gekommen, diese zu bezahlen. Er habe der Polizei die Rechnungen zeigen wollen, doch diese sei nicht interessiert gewesen. Die Kasse neben dem Laptop sei eine alte Kasse gewesen für das Münz. Nur er und D.________ hätten dazu Zugang gehabt. Wenn niemand dort gewesen sei, hätten die Gäste die Getränke selbst genommen und das Geld dort hinein gelegt. Die belastenden Aussagen von Kunden konnte sich der Beschuldigte nicht erklären. Vielmehr warf er die Frage auf, wie viele der Besucher solche Aussagen gemacht hätten. So viel er wisse sei dies nur Herr E.________ gewesen. Dieser sei nur einmal im Monat da gewesen.