Sie hätten sie nicht beschäftigt und ohnehin kein Geld dafür gehabt. Es stimme nicht, dass sie Leute bedient und einkassiert habe. Vom Strafbefehl gegen sie wisse er nichts und er könne auch nicht sagen, wieso sie den Strafbefehl akzeptiert habe, wenn es nicht so gewesen sein sollte (pag. 156 f.). Bezüglich der Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz gab der Beschuldigte an, keine Ahnung zu haben, ob im Lokal Internet-Wetten getätigt worden seien. Im Clublokal seien keine solchen Internetwetten angeboten worden. Solange er verantwortlich gewesen sei, sei nicht gespielt worden. Als er das Lokal übernommen habe, sei er spielsüchtig gewesen.