6 Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. August 2016 wurde der Beschuldigte erneut einvernommen, wobei lediglich seine Aussagen und nicht auch die Fragen protokolliert wurden, was die Nachvollziehbarkeit seiner Aussagen erschwert. Auf Vorhalt der Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz gab der Beschuldigte an, das Fumoir sei abgetrennt gewesen. Er habe extra noch eine Klammer angebracht, damit die Tür automatisch zugehe. Die Türe sei zu 99,9 % der Zeit immer geschlossen. Der Keil sei nur für den Feierabend gewesen.