Den Akten liegen weiter auch Kopien der aufgefundenen Wettquittungen bei; teils trugen diese die im Club angehaltenen Personen auf sich, teils konnten sie aus dem Abfall sichergestellt werden (pag. 17, 33, 47-49, 63, 70 f., 84 ff. und 107). Die Vorinstanz hat den Anzeigerapport der Polizei, welchem vorliegend im Rahmen der Beweiswürdigung eine entscheidende Bedeutung zukommt, zutreffend wiedergegeben. Auf diese Ausführungen wird verwiesen (pag. 180 f., S. 3 f. der Entscheidbegründung). 8.3 Aussagen 8.3.1 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde am 20. Mai 2014 polizeilich einvernommen (pag.