8.2 Anzeigerapport und zugehörige Beweismittel Der Kammer liegt der Anzeigerapport vom 22. Oktober 2014, verfasst von I.________, samt dazugehörigem Fotodossier (pag. 2 ff.) und das Hausdurchsuchungsprotokoll vom 16. Mai 2014 (pag. 100 ff.) vor. Zu den anlässlich der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Gegenständen gehören auch Vermögenswerte im Umfang von CHF 2‘300.00 Bargeld, welches der Beschuldigte auf sich trug (pag. 103.1). Die beschlagnahmten Laptops konnten nicht ausgewertet werden (pag. 21). Den Akten liegen weiter auch Kopien der aufgefundenen Wettquittungen bei;