7. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte Mitbetreiber und Präsident des fraglichen Clublokals «G.________» ist (pag. 26 f.). Der weitere Sachverhalt gemäss Anklageschrift ist streitig. Insbesondere ist bestritten und zu prüfen, ob der Beschuldigte seinen Gästen Internet-Wetten auf Sportveranstaltungen gegen Geld angeboten und vermittelt hat; ob er H.________ ohne entsprechende Bewilligung als Arbeitnehmerin beschäftigt und ob er es unterlassen hat, die Gäste zur Beachtung des Rauchverbots anzuhalten.