3. Der Widerhandlungen gegen das Gastgewerbegesetz, angeblich begangen gemäss Ziffer 3 der Anklageschrift Der Beschuldigte sei zu verurteilen: 1. Zu einer Geldstrafe in gerichtlich zu bestimmender Höhe, unter Gewährung des bedingten Vollzuges mit einer Probezeit von 3 Jahren 2. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten von 1/5 Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Dem Beschuldigten sei für seine Verteidigungskosten eine Entschädigung zulasten des Staates zu vergüten