In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 23. Oktober 2017 erklärte er die Anfechtung der erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, Lotteriegesetz und Gastgewerbegesetz, weiter bezüglich der Sanktionen und des Widerrufs sowie bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 214 f.). Mit Verfügung vom 24. Oktober 2017 gewährte die Verfahrensleitung der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag.