2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 29. August 2016 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 175). In der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 23. Oktober 2017 erklärte er die Anfechtung der erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, Lotteriegesetz und Gastgewerbegesetz, weiter bezüglich der Sanktionen und des Widerrufs sowie bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag.