__ durch Missachtung der Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen, schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend CHF 17‘600.00 (Probezeit 4 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 20 Tage), zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘997.50. Weiter widerrief die Vorinstanz den dem Beschuldigten mit Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 6. Dezember 2013 für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzug