_ durch gewerbsmässiges Anbieten und Vermitteln verbotener Internet-Sportwetten, sowie der Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz, begangen bzw. festgestellt am 16. Mai 2014 in C.________ durch Missachtung der Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen, schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 220 Tagessätzen à CHF 80.00, ausmachend CHF 17‘600.00 (Probezeit 4 Jahre), zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 20 Tage), zu einer Übertretungsbusse von CHF 600.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘997.50.