13 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde vom 5. Oktober 2017 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung eines amtlichen Anwalts wird abgewiesen. 3. Die Kosten für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt.