Neben weiteren erwähnten Gutachten und Berichten hebt die BVD die Empfehlungen von Prof. Dr. med. E.________ in dessen ergänzenden forensisch-psychiatrischen Stellungnahme vom 29. Juli 2016 hinsichtlich eines ambulanten Risikomanagement-Konzepts hervor (engmaschiges Case-Management) (Akten POM, pag. 6). Bei der Lektüre der Begründung der Verfügung der BVD vom 9. Mai 2017 sticht sodann in Bezug auf die Kontrolle der internetfähigen Geräte folgender Abschnitt hervor (Akten POM, pag. 5): Weiter erscheint im Rahmen eines Kontrollsettings aufgrund der von Herrn A.___