2 liche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Beiordnung des Schreibenden. 2. Eventualiter: Es sei die Verfügung vom 04. September 2017 der Polizei- und Militärdirektion, Kramgasse 20, 3011 Bern, aufzuheben und die Sache sei zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren.