3. Gegen diese Verfügung der BVD führte der Beschwerdeführer am 26. Mai 2017 Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM) gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung. Er beantragte, die Beschwerde sei mit aufschiebender Wirkung zu behandeln (Akten POM, pag. 13 f.). Die POM nahm diese Beschwerde am 2. Juni 2017 als Beschwerde gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung mit sinngemässem Gesuch um Erlass einer vorsorglichen Massnahme (betreffend vorläufiger Ausserkraftsetzung der verfügten Weisung) entgegen (Akten POM pag. 16 ff.). Mit Zwischenverfügung vom 9. Juni 2017 wies sie das Gesuch ab (Akten POM pag. 23 ff.).