1. A.________ (im Folgenden: Beschwerdeführer) wurde mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 11. März 2008 u.a. wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Belästigung sowie mehrfacher Pornografie verurteilt (SK 2007 426). Es wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Der Beschwerdeführer trat diese resp. die Strafe am 15. Mai 2006 vorzeitig an.