19. Antrag der Verteidigung Die Verteidigung macht geltend, gestützt auf den beantragten Ausgang des Verfahrens sei das beschlagnahmte Messer dem Beschuldigten nach Rechtskraft des Urteils auszuhändigen (pag. 168). 20. Ausführungen der Vorinstanz 1. Sichergestellte Gegenstände