Vorliegend erscheint eine Verbindungsbusse in der Höhe von einem Fünftel der Strafeinheiten als angezeigt, um eine spürbare Sanktion zu verhängen. Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Zudem ist er zu verurteilen zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tag festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung