Sie dienen der Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und damit dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung. Dem Beschuldigten wäre es ohne weiteres möglich gewesen, vor dem Bestellen des Messers Abklärungen zu treffen, sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren oder Auskünfte einzuholen – so wie er es im Nachhinein getan hat – und sich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten. 18 7. Fazit