Das Gericht geht von einem monatlichen Netto-Einkommen von ca. CHF 4‘000.00 aus. Mit einem Pauschalabzug von 20% sowie der Berücksichtigung des Korrekturabzugs (Abrundung des Tagessatzes auf CHF 10.00) ergibt dies eine Tagessatzhöhe von CHF 100.00. 5. Täterkomponenten Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind als neutral zu bewerten. Ebenso ist sein Verhalten im Strafverfahren als neutral zu betrachten. Der Beschuldigte ist seinen Pflichten nachgekommen und jeweils auf entsprechende Vorladung hin zu Terminen bei den Strafverfolgungsbehörden erschienen. Das Vorliegen einer besonderen Strafempfindlichkeit ist dem Gericht nicht bekannt. 6. Tatkomponenten