Die Richtlinien des VBRS (Verband Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) sehen für den Erwerb, Besitz oder die Einfuhr eines verbotenen Messers eine Bestrafung mit jeweils 10 Strafeinheiten vor. Die Tatbestandsvariante des Besitzes ist gegenüber jener des Erwerbs subsidiär. Betreffend Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Beschuldigten stützt sich das Gericht auf das „Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse“ sowie die gemachten Angaben anlässlich der Hauptverhandlung am 25.04.2017. Das Gericht geht von einem monatlichen Netto-Einkommen von ca. CHF 4‘000.00 aus.