16 14. Fazit Der Beschuldigte ist wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz – indem er im Internet ein Klappmesser «Kershaw Brawler» bestellte und diese Waffe ohne Ausnahmebewilligung und ohne Einfuhrbewilligung vorsätzlich auf dem Postweg in die Schweiz verbrachte – schuldig zu sprechen. IV. Strafzumessung 15. Ausführungen der Vorinstanz Die Vorinstanz äussert sich wie folgt zur Strafzumessung (pag. 127 ff.): 1. Allgemeines