13.2.3 Aussagenwürdigung und Subsumtion Da einzig für die Thematiken subjektiver Tatbestand und Verbotsirrtum von Relevanz, erfolgt die Würdigung der Aussagen des Beschuldigten der Einfachheit halber (erst) an dieser Stelle. Es zeigt sich deutlich, dass der Beschuldigte exakt um die Art, die Grösse und den Öffnungsmechanismus des bestellten Klappmessers wusste. In diesem Sinne