Zwar wird vielfach zwischen «deskriptiven» und «normativen» Merkmalen unterschieden. Die einen (wie z.B. Mensch, Sache) sollen «beschreibender Natur», die ihnen entsprechenden Tatsachen unmittelbar sinnlich wahrnehmbar sein, die anderen hingegen (wie z.B. der pornographische Charakter einer Veröffentlichung) eine zusätzliche Wertung erfordern. Selbst solche Begriffe jedoch, die sich auf rein faktische Gegebenheiten zu beziehen scheinen, erhalten durch ihre Verwendung im Strafgesetz einen wertenden Einschlag: