Der Daumen oder Finger setze an einem Teil der Klinge an und drücke die Klinge aus dem Griff heraus. Nachdem die Klinge ca. 3 cm ausgefahren sei, werde sie von einer vorgespannten Feder ganz ausgeklappt (siehe Feststellungsbescheid des deutschen Bundeskriminalamts betreffend Vollzug des Waffengesetzes vom 9. Juli 2004 mit Verweis auf Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG-DE [pag. 88 f.; ]). Die einschlägigen Normen im schweizerischen Waffenrecht sind indes (freilich zulässigerweise) geringfügig offener formuliert.