Ausfahren stellt schlicht einen etwas weitergefassten Begriff dar, dessen Verwendung auf formell-gesetzlicher Ebene durchaus adäquat ist. Andernfalls wäre wiederum das Springmesser, welches – abgesehen von den «Out of the Front (OTF)»-Versionen – ebenfalls seitlich ausklappt respektive eben ausfährt, nicht darunter subsumierbar. Ferner deutet der Begriff des Ausklappens nach üblichem Wortverständnis wenn schon eher auf einen zweihändigen Vorgang hin. Dass derartige respektive zumindest ähnliche Messer in Deutschland oder anderswo legal sein mögen, ist irrelevant.