Nicht überzeugend ist die zu sehr grammatikalisch orientierte Auslegung der Begriffe «ausfahren» und «Auslösemechanismus» durch die Verteidigung, wenn sie den Öffnungsmechanismus einzig an der Auslösung der Öffnung festmachen will. Erstens ist (auch) beim fraglichen Messer rein praktisch kaum zu unterscheiden zwischen der zunächst manuellen Öffnung und der sodann einsetzenden Federunterstützung. Vielmehr