Es ist vielmehr stets ein (Feder-)Widerstand zu überwinden – elektronisch angesteuerte Öffnungsmechanismen sind soweit ersichtlich nicht existent. So wird erkennbar, dass der Gesetz- respektive der Verordnungsgeber diejenigen Messer, welche mit einer Unterstützungsvorrichtung öffnen – eben automatisch –, als Waffe qualifizieren wollten. Daran vermag die Reaktion der Industrie, quasi hybride Öffnungsmechanismen zu produzieren, nichts zu ändern.