Darin werde lediglich zwischen einhändig bedienbaren Messern mit automatischem Mechanismus und einhändig manuell bedienbaren Klappmessern unterschieden. Es herrsche die Auffassung vor, dass federunterstützte Messer nicht zu den automatischen Messern zu zählen seien. Der Präsident des Verbands Schweizerischer Messerschmid-Meister (VSM), H.P. C.________, bestätige, dass federunterstützte Messer nicht unter das Waffengesetz fielen (pag. 78 f.) In schweizerischen Onlineshops würden federunterstützte Messer – auch jenes, welches der Beschuldigte erworben habe – als frei verkäuflich angeboten (pag. 63, Z. 44 ff.;