4 Abs. 1 Bst. a WV. Es würden die handelsüblichen automatischen Öffnungsmechanismen umschrieben, wobei Springmesser klassischerweise mittels Feder geöffnet würden. Zentral sei der Begriff «Auslösemechanismus». Die Definition des automatischen Öffnungsmechanismus werde an der Auslösung der Öffnung festgemacht. Erfolge das Auslösen – also der Beginn – der Öffnung automatisch durch einen Mechanismus, liege ein automatisches Messer i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Bst. c WG vor. Werde die Öffnung von Hand – bei Einhandmessern mittels Flipper oder anderen Öffnungshilfen – in Gang gesetzt, liege kein automatisches Messer vor.