7 Entscheidungshilfe stelle keine gesetzliche Grundlage dar. Sie könne lediglich der Gesetzesauslegung dienen. Zu beurteilen sei, ob das Messer den automatischen oder den manuell bedienbaren zuzuordnen sei. Federunterstützte Messer stellten eine Zwischenstufe dar. Die «Entscheidungshilfe Messer» sei im Zeitpunkt des Erwerbs und der versuchten Einfuhr noch nicht publiziert gewesen. Eine konkrete Definition des Begriffs «automatisches Messer» bzw. «automatischer Öffnungsmechanismus» finde sich weder im WG noch in der WV.