10. Fazit / Rechtserheblicher Sachverhalt Der Beschuldigte bestellte (und erwarb) im Internet ein einhändig bedienbares sowie federunterstütztes Klappmesser «Kershaw Brawler» und verbrachte dieses ohne Ausnahmebewilligung und ohne Einfuhrbewilligung auf dem Postweg in das schweizerische Staatsgebiet. III. Rechtliche Würdigung