Dieser Ablauf beschreibe vielmehr die Funktion eines Springmessers. Schliesslich fehle eine Würdigung der Aussagen des Beschuldigten. Eine Aussagenwürdigung sei aber betreffend seinen Kenntnisstand bei Erwerb des Messers von Relevanz. Seine Angaben hätten nie variiert. Seine Glaubwürdigkeit sei als hoch anzusehen. Auf seine Angaben könne abgestellt werden.