Von einem manuellen Öffnungsmechanismus spreche man, wenn die Federunterstützung fehle und das Messer ausschliesslich mit Muskelkraft geöffnet werde. Zuzustimmen sei der Vorinstanz insofern, als das vorliegende Messer ein Einhandmesser mit federunterstütztem Öffnungsmechanismus darstelle. Falsch sei aber, dass die Klinge mittels Betätigung des Flippers «per Kopfdruck» geöffnet werde, der federunterstützte Mechanismus automatisch ablaufe und die Klinge beim Bedienen des Flippers ungebremst in Endposition springe. Dieser Ablauf beschreibe vielmehr die Funktion eines Springmessers.