Es müsste der Begriff «automatisches Messer» definiert werden. Eine solche Definition finde sich weder im WG noch in der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WV; SR 514.541) noch in den Broschüren des Fedpol. Die Vorinstanz führe fälschlicherweise aus, bei den federunterstützten Öffnungsmechanismen werde zwischen «SpeedSafe-Assisted Opening-Mechanismus» und dem manuellen Öffnungsmechanismus (Manual Opening) unterschieden. Der SpeedSafe Mechanismus beschreibe nichts anderes als ein federunterstütztes Messer, wobei es sich bei der Bezeichnung SpeedSafe um einen geschützten Begriff der Firma Kershaw handle: