Ab diesem Punkt greife die Federspannung und unterstütze die weiterhin grundsätzlich manuelle Öffnung der Klinge. Der Federmechanismus diene nicht dazu, die manuelle Öffnung zu ersetzen, sondern lediglich die Leichtgängigkeit der Klinge bei der Öffnung zu verbessern. Es gebe keinen Mechanismus, welcher eine Arretierung löse – es gebe keine Arretierung – und die Klinge «ruckartig» aufspringen lasse, wie dies bei einem automatischen Messer der Fall sei. Die Vorinstanz übersetze den Begriff «assisted opening Mechanismus» fälschlicherweise als «automatisch ablaufenden Mechanismus». Wörtlich übersetzt handle es sich um einen unterstützten Öffnungsmechanismus.