Das in Frage stehende Messer habe er bestellt, weil sein früheres Messer beim Schleifen beschädigt worden sei und er dieses habe ersetzen wollen. Zudem machte er geltend, er habe dieses Messer gekauft mit der Absicht es bei der Arbeit einzusetzen. Sein früheres Messer, der gleichen Bauart, habe die Polizei bei einer Verkehrskontrolle nicht beanstandet, was ihn in seiner Vorstellung, dass federunterstützte Messer legal seien, bestärkt habe. Im Rahmen der Einvernahme führte der Beschuldigte zudem aus, bei federunterstützten Messern werde die Klinge zuerst manuell, um 30 – 40 Grad geöffnet, erst danach greife der Unterstützungsmechanismus ein.