3. Antrag des Beschuldigten Der Beschuldigte beantragt in seiner schriftlichen Berufungsbegründung vom 18. Dezember 2017 (pag. 158 ff.), er sei erstens vom Vorwurf des Vergehens gegen das Waffengesetz, angeblich begangen bzw. festgestellt am 7. September 2016 im Flughafen Basel Mulhouse, freizusprechen. Zweitens seien die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten dem Staat aufzuerlegen. Drittens sei ihm für das oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung zuzusprechen. Die Honorarnote von Rechtsanwältin B.________ datiert vom 18. Dezember 2017 (pag. 170).