2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwältin B.________, am 17. Juli 2017 Berufung an (pag. 106). Die schriftliche Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 3. Oktober 2017 (pag. 113 ff.). In seiner formund fristgerechten Berufungserklärung vom 25. Oktober 2017 (pag. 138 ff.) beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf des Vergehens gegen das Waffengesetz freizusprechen, sämtliche Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen und es sei ihm für das oberinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung gemäss der Honorarnote von Rechtsanwältin B.________ auszusprechen.