1. Erstinstanzliches Urteil Am 7. Juli 2017 erklärte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig des Vergehens gegen das Waffengesetz, festgestellt am 7. September 2016 im Flughafen Basel-Mulhouse, Zollinspektorat (pag. 101 ff.). Es verurteilte ihn bei einer Probezeit von 2 Jahren zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 800.00, zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1‘400.00.