Andere Einkünfte habe er keine. Auf sein Einkommen angesprochen, fragte der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, wie er denn etwas verdienen solle. Seit der Anklage funktioniere nichts mehr. Wegen der Kontrolle kämen die Leute nicht mehr (pag. 400, Z. 37-38). Auf erneutes Nachfragen hin, sagte er schliesslich, dass er nichts verdiene (pag. 401, Z. 5). Dem Betreibungsregisterauszug sind Verlustscheine in der Höhe von CHF 125‘211.10 zu entnehmen (pag. 389). Gemäss seinen eigenen Angaben im Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse belaufen sich die Schulden auf CHF 65‘000.00 (pag. 379).