18. Asperation: Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Beschäftigen von B.________ ohne Bewilligung Betreffend B.________ liegt ebenfalls eine Beschäftigung von unter drei Monaten vor, weshalb auch hier gemäss den VBRS-Richtlinien eine Strafe von 60 bis 90 Tagessätzen vorgesehen ist (S. 29 der VBRS-Richtlinien). Vorliegend beschäftigte der Beschuldigte B.________ während vier Stunden, ohne dass dieser im Besitz einer Arbeitsbewilligung gewesen ist. Der Beschuldigte war weder darum bemüht das Vorliegen einer Arbeitsbewilligung zu überprüfen, noch hat er sich um das Einholen einer solchen gekümmert.