Dies wäre ihm trotz mangelnder Sprachkenntnisse ohne weiteres möglich gewesen. Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs vorliegend bei einer Beschäftigungsdauer von zwei Monaten im oberen Drittel anzusiedeln. Die Kammer geht konkret von einer Einsatzstrafe von 80 Strafeinheiten aus.