14 sagte «meines Wissens» seien keine Kunden oder Kundinnen anwesend gewesen. Auch sie äusserte sich anderthalb Jahre nach dem Vorfall und stand während der Kontrolle nur ausserhalb des Restaurant beim Eingang (pag. 242, Z. 4). Im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarktprotokoll kann deshalb auf die Aussagen der Zeugin G.________ abgestellt und von anwesenden Gästen ausgegangen werden.