12 tisch und Chinesisch spreche. Fügte aber sogleich hinzu, dass er nicht sehr gut Chinesisch spreche (pag. 42). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er denn auch aus, dass sie sich einigermassen auf Chinesisch unterhalten hätten. Er könne nicht gut Chinesisch. Der Beschuldigte habe ihm einigermassen erklärt, wie man Sushi mache (pag. 239, Z. 32-35). Die Kammer gelangt deshalb zum Schluss, dass ein gewisser Austausch zwischen dem Beschuldigten und B.____