Die Polizei habe ihn ja dann auch in der Küche gesehen (pag. 42). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte er dagegen, er sei ein paar Stunden in der Küche geblieben. Er habe dort nicht gearbeitet, sondern nur zugeschaut (pag. 238, Z. 29-30). Er sei vor der Spülmaschine gestanden, als die Polizei gekommen sei. Auf Frage was er gemacht habe, antwortete er, dass es keine Arbeit gehabt habe und da habe er einfach dort gestanden und umhergeschaut (pag. 239, Z. 16-17). Auf Vorhalt der Zeugin G.__