105, Z. 90-92). B.________ sei gekommen und habe gesagt, dass er Sushi machen könne (pag. 105, Z. 96). Ein Bewerbungs- und Anstellungsverfahren gebe es nicht. Wenn jemand komme und sage, dass er etwas gut könne, gebe man ihm eine Chance (pag. 105, Z. 115-118). Es brauche kein Inserat. Sie kämen zu ihm, um Arbeit zu suchen (pag. 106, Z. 131-133). Auf Frage, ob er mit ihm ein Bewerbungsgespräch geführt habe, antwortete der Beschuldigte, dass er mit ihm ein paar Worte gesprochen habe. Sie hätten aber nicht lange sprechen können, da er kein Chinesisch spreche (pag. 106, Z. 141-143).