Dabei gab er selbst an niemanden ohne Arbeitsbewilligung anzustellen und nannte ein Sprichwort, wonach man sich selber in den Kopf oder in den Fuss schiesse, wenn man jemanden ohne Bewilligung anstelle; sprich man bringe sich in Schwierigkeiten (pag. 112, Z. 373-375). Aus seinen Aussagen geht hervor, dass er sich der Bewilligungspflicht durchaus bewusst war und dennoch nicht dem Sprichwort folgend gehandelt hat. Schliesslich weiss er bis heute nicht, wie eine Arbeitsbewilligung aussieht und sich der Erwerb einer solchen gestaltet. Er befürwortete es, in der Anfangsphase nicht viele Fragen zu stellen und konnte sich nicht darum kümmern, da er beschäftigt gewesen ist.