248, Z. 25-26). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung erklärte er, dass sich normalerweise seine Frau um die Arbeitsbewilligungen kümmere. Auf Frage, ob er nach wie vor nicht wisse wie eine Bewilligung eingeholt werde und er keine Bewilligungen eingeholt habe, antwortete er, dass er kein Deutsch könne. Wie solle er es wissen (pag. 401, Z. 31-38). Der Beschuldigte wich Fragen rund um die Arbeitsbewilligung aus. Er machte flüchtige Aussagen, welche voller Widersprüche sind. Dabei gab er selbst an niemanden ohne Arbeitsbewilligung anzustellen und nannte ein Sprichwort, wonach man sich selber in den Kopf oder in den Fuss schiesse, wenn man jemanden ohne Bewilligung anstelle;