109, Z. 262-265). Zu seiner Anstellung erklärte er, wenn er nicht gut gewesen wäre, hätte er ihn gewechselt (pag. 109, Z. 268-269). Es habe zuerst eine Probezeit gegeben. Nach dieser Probezeit habe E.________ nicht mehr arbeiten wollen, weshalb er eine neue Person gesucht habe und dann sei B.________ gekommen (pag. 110, Z. 281-283). Obwohl E.________ gemäss den Aussagen des Beschuldigten offenbar nicht mehr im Restaurant F.________ hat arbeiten wollen, wurde er am Tag der Kontrolle angetroffen und war auch gemäss den Aussagen des Beschuldigten an seinem Platz und habe Sushi gerollt (pag. 110, Z. 288).